In der Europäischen Union, inklusive Deutschland, gelten Speiseinsekten als neuartige Lebensmittel (Novel Food) und benötigen daher eine spezielle Zulassung. Ein Teil dieser ist die umfassende Prüfung durch die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA, ob es sich um ein sicheres Lebensmittel für den menschlichen Verzehr handelt.
Inzwischen gibt es Zulassungen für 4 Insektenarten in verschiedenen Darreichungsformen, zum Beispiel in gefrorener, getrockneter, pulverförmiger oder pastenartiger Form.
Welche Insekten sind als Lebensmittel zugelassen?
In der Europäischen Union gibt es inzwischen einige Zulassungen von Insekten als Lebensmittel. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über das jeweilige Insekt, die zugelassene Darreichungsform und die entsprechende Durchführungsverordnung. Zudem gibt sie an, bis wann die Zulassungen exklusiv für die Antragsteller gelten.
Stand: 14. Januar 2023
Insekt | Darreichungsform als Lebensmittel | Durchführungsverordnung | Veröffentlicht im Amtsblatt am | In Kraft getreten am | Antragsteller | Gilt Zulassung exklusiv für Antragsteller? | Gilt exklusiv bis |
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Mehlkäfer (Tenebrio molitor) im Larvenstadium | getrocknet | 2021/882 vom 1. Juni 2021 | 2. Juni 2021 | 22. Juni 2021 | SAS EAP Group (Agronutris) | Ja | 22. Juni 2026 |
Europäische Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) | gefroren, getrocknet oder pulverförmig | 2021/1975 vom 12. November 2021 | 15. November 2021 | 5. Dezember 2021 | Fair Insects BV (heute: Protix BV) | Ja | 5. Dezember 2026 |
Hausgrille (Acheta domesticus) | gefroren, getrocknet oder pulverförmig | 2022/188 vom 10. Februar 2022 | 11. Februar 2022 | 3. März 2022 | Fair Insects BV (heute: Protix BV) | Ja | 3. März 2027 |
Hausgrille (Acheta domesticus) | teilweise entfettetes Pulver | 2023/5 vom 3. Januar 2023 | 4. Januar 2023 | 24. Januar 2023 | Cricket One Co. Ltd | Ja | 24. Januar 2028 |
Glänzendschwarzer Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus) im Larvenstadium | gefroren, pastenartig, getrocknet oder pulverisiert | 2023/58 vom 5. Januar 2023 | 6. Januar 2023 | 26. Januar 2023 | Ynsect NL BV (vormals Proti-Farm Holding NV) | Ja | 26. Januar 2028 |
Für wen gelten die Zulassungen? Darf ich Insekten anbieten?
Da die Antragsteller meist umfangreiche Studien und Daten in ihrem Antragsdossier und darüber hinaus übermitteln und neben dem Aufwand finanzieller Ressourcen auch schützenswerte Einblicke in ihre Produktion gewähren, gelten die Zulassungen im Normalfall 5 Jahre lang exklusiv für den Antragsteller bzw. die Antragstellerin. Erst nach Ablauf dieser Schutzdauer dürfen sich andere Hersteller auf diese Zulassung beziehen. Oder aber sie starten selbst ein eigenes Zulassungsverfahren, was bei Insekten aber bislang sehr lange gedauert hat, zwischen 3 Jahren (Mehlwürmer) und 5 Jahren (Buffalowürmer) von der Antragstellung bis zur Zulassung.