Zulassung von Insekten als Lebensmittel

Nachdem in der Schweiz bereits seit 2017 drei Insektenarten als Lebensmittel zugelassen sind, folgten in der EU in den 2020er Jahren die ersten Zulassungen. Hier gibt es eine Übersicht.

In der Europäischen Union, inklusive Deutschland, gelten Speiseinsekten als neuartige Lebensmittel (Novel Food) und benötigen daher eine spezielle Zulassung. Ein Teil dieser ist die umfassende Prüfung durch die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA, ob es sich um ein sicheres Lebensmittel für den menschlichen Verzehr handelt.

Inzwischen gibt es Zulassungen für 4 Insektenarten in verschiedenen Darreichungsformen, zum Beispiel in gefrorener, getrockneter, pulverförmiger oder pastenartiger Form.

Welche Insekten sind als Lebensmittel zugelassen?

In der Europäischen Union gibt es inzwischen einige Zulassungen von Insekten als Lebensmittel. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über das jeweilige Insekt, die zugelassene Darreichungsform und die entsprechende Durchführungsverordnung. Zudem gibt sie an, bis wann die Zulassungen exklusiv für die Antragsteller gelten.

Stand: 14. Januar 2023

InsektDarreichungsform als LebensmittelDurchführungsverordnungVeröffentlicht im Amtsblatt amIn Kraft getreten amAntragstellerGilt Zulassung exklusiv für Antragsteller?Gilt exklusiv bis
Mehlkäfer (Tenebrio molitor) im Larvenstadiumgetrocknet2021/882 vom 1. Juni 20212. Juni 202122. Juni 2021SAS EAP Group (Agronutris)Ja22. Juni 2026
Europäische Wanderheuschrecke (Locusta migratoria)gefroren, getrocknet oder pulverförmig2021/1975 vom 12. November 202115. November 20215. Dezember 2021Fair Insects BV (heute: Protix BV)Ja5. Dezember 2026
Hausgrille (Acheta domesticus)gefroren, getrocknet oder pulverförmig2022/188 vom 10. Februar 202211. Februar 20223. März 2022Fair Insects BV (heute: Protix BV)Ja3. März 2027
Hausgrille (Acheta domesticus)teilweise entfettetes Pulver2023/5 vom 3. Januar 20234. Januar 202324. Januar 2023Cricket One Co. LtdJa24. Januar 2028
Glänzendschwarzer Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus) im Larvenstadiumgefroren, pastenartig, getrocknet oder pulverisiert2023/58 vom 5. Januar 20236. Januar 202326. Januar 2023Ynsect NL BV (vormals Proti-Farm Holding NV)Ja26. Januar 2028
Zulassungen von Insekten als Lebensmittel in der EU. Quelle: Insektenwirtschaft.de

Für wen gelten die Zulassungen? Darf ich Insekten anbieten?

Da die Antragsteller meist umfangreiche Studien und Daten in ihrem Antragsdossier und darüber hinaus übermitteln und neben dem Aufwand finanzieller Ressourcen auch schützenswerte Einblicke in ihre Produktion gewähren, gelten die Zulassungen im Normalfall 5 Jahre lang exklusiv für den Antragsteller bzw. die Antragstellerin. Erst nach Ablauf dieser Schutzdauer dürfen sich andere Hersteller auf diese Zulassung beziehen. Oder aber sie starten selbst ein eigenes Zulassungsverfahren, was bei Insekten aber bislang sehr lange gedauert hat, zwischen 3 Jahren (Mehlwürmer) und 5 Jahren (Buffalowürmer) von der Antragstellung bis zur Zulassung.