In Europa wird insbesondere eine Heuschreckenart für den menschlichen Verzehr produziert: Die Wanderheuschrecke (Logusta migratoria).
Wie viel Protein und welche anderen Nährwerte haben Heuschrecken?
Durchschnittliche* Nährwerte von Wanderheuschrecken (Locusta migratoria) pro 100 g (ganz, gefriergetrocknet):
- Energie: 537 kcal / 2247 kJ
- Fett: 33,8 g
- davon gesättigte Fettsäuren: 9,5 g
- Kohlenhydrate: 2,9 g
- davon Zucker: 0,0 g
- Eiweiß: 50,9 g
- Salz: 0,43 g
* Die aufgeführten Nährwerte sind Mittelwerte der Nährwertangaben handelsüblicher Produkte der Kategorie. Die Nährwerte können je nach Hersteller mehr oder weniger abweichen, zum Beispiel durch Unterschiede bei der Aufzucht, beim Futter oder der Verarbeitung.
Welche Produkte gibt es mit Heuschrecken?
Wegen ihrer aufwändigen und dadurch teuren Aufzucht sind die Preise für Wanderheuschrecken großteils sehr hoch. Bis zu 50 Cent pro Stück können sie als Rohware kosten. Daher bietet es sich nicht an, Heuschrecken zu anderen Produkten weiterzuverarbeiten. Am besten werden sie unverarbeitet und ganz verzehrt, zum Beispiel als Hauptzutat eines lecker-luxuriösen Gerichts. Wichtig ist es, vor dem Kochen die Flügel und Sprungbeine zu entfernen. Auch mit Schokolade lassen sich Heuschrecken wunderbar ummanteln.
Sind Heuschrecken als Lebensmittel zugelassen?
Ja, die Europäische Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) ist das zweite Insekt, das in der Europäischen Union eine Zulassung als Lebensmittel erhalten hat. Mit der Durchführungsverordnung 1975/2021 vom 12. November 2021 hat die EU-Kommission das Inverkehrbringen gefrorener, getrockneter und pulverförmiger Europäischer Wanderheuschrecken als neuartiges Lebensmittel genehmigt (wir haben berichtet). In der Schweiz sind Europäische Wanderheuschrecken bereits seit 1. Mai 2017 als Lebensmittel zugelassen.
Die Europäische Wanderheuschrecke ist – nach dem Mehlwurm – das zweite in der EU als Lebensmittel zugelassene Insekt.
Der Hintergrund: In der Europäischen Union, inklusive Deutschland, gelten Speiseinsekten als neuartige Lebensmittel (Novel Food) und benötigen eine spezielle Zulassung. Für die Zulassung von Wanderheuschrecken wurden im Jahr 2018 zwei Anträge bei der Europäischen Kommission eingereicht, die für die Zulassung zuständig ist:
- Migratory locust (Locusta migratoria), eingereicht vom belgischen Speiseinsektenverband, Belgian Insect Industry Federation (BiiF).
- Whole and ground grasshopper (Locusta migratoria), eingereicht von Fair Insects BV/Protix.
Am 2. Juli 2021 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA, die für die Risikoprüfung zuständig ist, eine Stellungnahme, in der sie den Verzehr von Wanderheuschrecken in gefrorenem, getrocknetem und gemahlenen Zustand als gesundheitlich unbedenklich bewertete. Mit der Einschränkung, dass der Verzehr von Heuschrecken bei Personen, die allergisch gegen Krebstiere, Milben oder Weichtiere sind, allergische Reaktionen hervorrufen könnte. Am 12. November 2021 haben die EU-Mitgliedsstaaten grünes Licht für eine Zulassung gegeben, die das Inverkehrbringens von Europäischen Wanderheuschrecken in getrockneter und gefrorener Form als neuartiges Lebensmittel erlaubt. Am 15. November 2021 veröffentlichte die EU-Kommission die entsprechende Durchführungsverordnung (Nr. 1975/2021) im Amtsblatt der EU. 20 Tage später trat sie in Kraft. Die Zulassung bezog sich auf den Antrag von Fair Insects B.V., ein Unternehmen des Protix-Konzerns.