In der Europäischen Union, inklusive Deutschland, gelten Speiseinsekten als neuartige Lebensmittel (Novel Food) und benötigen daher eine spezielle Zulassung.
Für die Zulassung von Europäischen Wanderheuschrecken (Locusta migratoria) wurden im Jahr 2018 zwei Anträge bei der Europäischen Kommission eingereicht, die für die Zulassung zuständig ist: Der eine stammt vom belgischen Speiseinsektenverband, Belgian Insect Industry Federation (BiiF). Den anderen hat am 28. Dezember 2018 das Unternehmen Fair Insects BV (A Protix Company) eingereicht. Er bezieht sich auf ganze und gemahlene Wanderheuschrecken.
Wanderheuschrecken: Essen ist unbedenklich
Am 2. Juli 2021 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA, die für die Risikoprüfung zuständig ist, eine Stellungnahme, in der sie den Verzehr von Wanderheuschrecken in gefrorenem, getrocknetem und gemahlenen Zustand als gesundheitlich unbedenklich bewertete. Mit der Einschränkung, dass der Verzehr von Heuschrecken bei Personen, die allergisch gegen Krebstiere, Milben oder Weichtiere sind, allergische Reaktionen hervorrufen könnte. Die Stellungnahme bezieht sich auf das eingereichte Dossier von Fair Insects BV.
EFSA-Bewertung: Grillen sind sicher zum Essen
Knapp eineinhalb Monate später folgte nun am 17. August 2021 eine weitere Stellungnahme der EFSA. Diese bezieht sich auf Hausgrillen (Acheta domesticus) und bewertet diese in gefrorenem und getrocknetem Zustand als gesundheitlich unbedenklich. Auch hier bestehen die einzigen Bedenken aufgrund der Allergenität.
Heuschrecken und Grillen: Baldige Zulassung?
Beide Speiseinsekten – Wanderheuschrecken und Hausgrillen (Heimchen) – könnten damit nun in naher Zukunft eine Zulassung als Lebensmittel erhalten. Im Juni 2021 kam die Zulassung von Mehlwürmern, die Mehlwürmer zum ersten zugelassenen Speiseinsekt der EU machte. Die Zulassung erfolgte knapp 5 Monate nach der Sicherheitsbewertung der EFSA.
Aufgrund einer geltenden Übergangsregelung dürfen Lebensmittel mit Heuschrecken und Hausgrillen, die sich schon auf dem Markt befinden, bis zur endgültigen Entscheidung der EU-Kommission weiter verkauft werden. Nudeln, Cracker und Brot – zahlreiche Produkte mit Grillen, ganz oder als Zutat in Form von Grillenmehl, gibt es bereits auf dem Markt zu kaufen.
In der Schweiz sind Wanderheuschrecken und Grillen bereits seit 1. Mai 2017 als Lebensmittel zugelassen.