Der Mehlwurm – genauer: der Mehlkäfer (Tenebrio molitor) im Larvenstadium – könnte das erste in der EU zum Verzehr zugelassene Speiseinsekt werden. In einer heute veröffentlichten Stellungnahme äußerte sich die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die für die Prüfung neuartiger Lebensmittel (Novel Food) zuständig ist, grundsätzlich positiv zur Sicherheit des Verzehrs von Mehlwürmern. Demnach ist die Larvenform des Mehlkäfers „sowohl als ganzes, getrocknetes Insekt als auch in Pulverform“ für den menschlichen Verzehr unbedenklich. Die Larve enthalte in erster Linie Protein, Fett und Ballaststoffe. Der Verzehr sei daher „ernährungsphysiologisch nicht nachteilig“. Toxizitätsstudien hätten zudem keine Sicherheitsbedenken ergeben. Kontaminierungen könnten lediglich vorliegen, wenn das Futter der Insekten Giftstoffe enthalten habe, so die EFSA.
Ein großer Schritt für die Insektenfood-Branche
In der Schweiz sind Mehlwürmer seit dem 1. Mai 2017 als Lebensmittel zugelassen. In der Europäischen Union, inklusive Deutschland, gelten Speiseinsekten als neuartige Lebensmittel (Novel Food) und benötigen daher eine spezielle Zulassung. Für die Zulassung von Mehlwürmern als Lebensmittel wurden im Jahr 2018 zwei und im Jahr 2019 noch einmal zwei Anträge eingereicht.
Die Stellungnahme der EFSA bezieht sich auf einen Zulassungsantrag des französischen Unternehmens EAP Group Agronutris aus dem Jahr 2018. Laut Cedric Auriol, Mitbegründer des Unternehmens und Mitglied im europäischen Insektenverband IPIFF, handelt es sich um „einen großen Schritt für das Unternehmen und für die Insektenwirtschaft.“ Mit Blick auf 10 Jahre Forschung und Entwicklung sei das Unternehmen stolz darauf zur Entstehung des Speiseinsekten-Sektors in Europa beizutragen, zitierte IPIFF den Unternehmer.
Mit Informationen von: AFP, EFSA, IPIFF