Mehlwürmer gehören wohl zu den bekanntesten Speiseinsekten. Beim Mehlwurm handelt es sich biologisch gesehen eigentlich nicht um einen Wurm, sondern um eine Larve. Der Mehlwurm ist der Mehlkäfer (biologisch: Tenebrio molitor) im Larvenstadium. Der Mehlkäfer ist eine Käferart aus der Familie der Schwarzkäfer, zu der auch einige andere essbare Insektenarten gehören, wie zum Beispiel der Buffalowurm.
Wie viel Protein und welche anderen Nährwerte haben Mehlwürmer?
Mehlwürmer bestehen durchschnittlich zu 45 Prozent aus Eiweiß, bei einem Fettgehalt von 35 Prozent.
Durchschnittliche* Nährwerte für Mehlwürmer /
Mehlkäfer im Larvenstadium (Tenebrio molitor) pro 100 g (ganz, gefriergetrocknet):
- Energie: 539 kcal / 2228 kJ
- Fett: 35,2 g
- davon gesättigte Fettsäuren: 13,1 g
- Kohlenhydrate: 7,5 g
- davon Zucker: 0,0 g
- Eiweiß: 45,1 g
- Salz: 0,40 g

Welche Produkte gibt es mit Mehlwürmern?
Mehlwürmer sind besonders vielseitige Lebensmittel. Sie können ganz verzehrt werden, zum Beispiel als Zutat von Müslis oder als Topping von Salaten oder Nudelgerichten. Daneben können sie gemahlen zu Mehlwurmmehl bzw. Mehlwurmpulver in Lebensmittel-Produkten eingesetzt werden, zum Beispiel in Burger-Pattys oder Insektenbällchen.
Mehlwürmer als Insekten-Snacks
Im Januar 2019 hat Kaufland verschiedene Snack-Produkte des französischen Insektenfood-Unternehmens Jimini’s ins Sortiment aufgenommen, darunter auch ganze, geröstete und gewürzte Mehlwürmer in zwei Geschmacksrichtungen. Seit 2020 verkauft auch der Schweizer Insektenfood-Hersteller Essento Snacks aus ganzen, gewürzten Mehlwürmern auf dem deutschen Markt.
Insektenbrot mit Mehlwürmern
2019 brachte das Startup Brento aus Schwäbisch-Gmünd Brot-Backmischungen mit Mehl aus pulverisierten Mehlwürmern auf den Markt. Dieses ist inzwischen nicht mehr erhältlich.
Sind Mehlwürmer als Lebensmittel zugelassen?
Ja, der Mehlkäfer war das allererste Speiseinsekt, das in der Europäischen Union eine Zulassung als Lebensmittel erhalten hat. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/882 vom 1. Juni 2021 hat die EU-Kommission das Inverkehrbringen getrockneter Mehlwürmer als neuartiges Lebensmittel genehmigt (wir haben berichtet). In der Schweiz sind Mehlwürmer bereits seit 1. Mai 2017 als Lebensmittel zugelassen.
Der Mehlwurm ist das erste in der EU zugelassene Speiseinsekt.
In der EU, inklusive Deutschland, gelten Speiseinsekten als neuartige Lebensmittel (Novel Food) und benötigen daher eine spezielle Zulassung.
Die erste Zulassung bezog sich auf einen Antrag des französischen Insektenunternehmens SAS EAP Group/Micronutris (heute: Agronutris) bei der EU-Kommission im Februar 2018.
Daneben waren noch weitere 3 Anträge zur Überprüfung eingereicht worden (einer 2018 und zwei weitere 2019):
- Whole and ground mealworm (Tenebrio molitor) larvae, eingereicht von Fair Insects BV/Protix. Hier wurde 2022 die Zulassung gewährt.
- Mealworm (Tenebrio molitor) flour, eingereicht von Nutri’Earth. Hier wurde 2025 die Zulassung erteilt.
- Tenebrio molitor (mealworm), eingereicht vom belgischen Speiseinsektenverband, Belgian Insect Industry Federation (BiiF).
Am 13. Januar 2021 veröffentlichte die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA, die für die Risikoprüfung zuständig ist, eine Stellungnahme zur Sicherheit von Mehlwürmern als Lebensmittel. Demnach ist die Larvenform des Mehlkäfers sowohl als ganzes getrocknetes Insekt als auch in Pulverform für den menschlichen Verzehr unbedenklich.
Am 3. Mai 2021 haben die EU-Mitgliedsstaaten grünes Licht für einen Gesetzesentwurf gegeben, der das Inverkehrbringens von getrockneten Mehlwürmern als neuartiges Lebensmittel erlaubt. Dieser wurde am 2. Juni 2021 veröffentlicht und trat 20 Tage später in Kraft.
Die Zulassung gilt 5 Jahre exklusiv für das Unternehmen, das den Antrag gestellt hat, also bis zum 22. Juni 2026. Erst danach können sich andere Unternehmen auf diese Zulassung beziehen.
Im Januar 2025 folgte mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/89 die Zulassung von UV-behandeltem Pulver aus Mehlkäferlarven. Dieses darf in in Brot und Brötchen, Kuchen, Erzeugnissen aus Teigwaren, verarbeiteten Kartoffelprodukten, Käse und Käseprodukten sowie Obst- und Gemüsekompotten verwendet werden. Die Verordnung wurde am 21. Januar 2025 veröffentlicht und trat 20 Tage später in Kraft.
Die Zulassung geht zurück auf den Antrag des Unternehmens Nutri’Earth. aus dem Juli 2019. Die Zulassung gilt 5 Jahre nach Inkrafttreten exklusiv für den Antragssteller, also bis 10. Februar 2030.