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Jetzt offiziell: Mehlwurm ist das erste in der EU zugelassene Speiseinsekt

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist es offiziell: Mehlwürmer sind das erste zugelassene Speiseinsekt in der EU. Voraus ging ein mehr als 3 Jahre dauernder Zulassungsprozess.

Heute ist im Amtsblatt der Europäischen Union die Durchführungsverordnung (EU) 2021/882 der Kommission vom 1. Juni 2021 zur Genehmigung des Inverkehrbringens getrockneter Larven von Tenebrio molitor als neuartiges Lebensmittel erschienen. Damit ist es offiziell: Getrocknete Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor), besser bekannt als Mehlwürmer, sind das erste Insektenlebensmittel, das in der EU zugelassen ist.

Über 3 Jahre bis zur Zulassung

Der jetzt gewährten Zulassung ging ein Prozess voraus, der über 3 Jahre dauerte:

  • Am 13. Februar 2018 hatte das französische Insektenunternehmen SAS EAP Group – Micronutris (heute: Agronutris) einen Antrag für getrocknete Mehlwürmer (PDF) bei der EU-Kommission eingereicht, die für die Zulassung neuartiger Lebensmittel (Novel Food) zuständig ist. Darauf beschäftigte sich die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit deren Sicherheit für den menschlichen Verzehr.
  • Am 13. Januar 2021 veröffentlichte die EFSA eine Stellungnahme, in der sie den Verzehr von Mehlwürmern grundsätzlich als gesundheitlich sicher und unbedenklich bewertete (wir berichteten).
  • Am 3. Mai 2021 gab das Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed (Novel Food and Toxicological Safety section), in dem Repräsentant:inn:en aller EU-Staaten vertreten sind, grünes Licht für einen Gesetzesentwurf, der das Inverkehrbringen von getrockneten Mehlwürmern als Novel Food genehmigt.
  • Am 2. Juni folgte nun die Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung im Amtsblatt.
  • Als nächstes müsste Tenebrio molitor in einer geupdateten Version der Liste zugelassener neuartiger Lebensmittel (Union List of Novel Foods) erscheinen.

Erstes Insektenfood-Unternehmen mit Zulassung

Agronutris ist damit das erste europäische Unternehmen, das eine offizielle Zulassung hat, um Insektenfood innerhalb der EU zu verkaufen. Die Zulassung gilt für ganze getrocknete Mehlwürmer ebenso wie getrocknete Mehlwürmer in Pulverform (Insektenmehl bzw. Mehlwurmmehl), zum Beispiel in Backwaren, Frühstückscerealien, Nudeln, Süß- und Knabberwaren.

Mehlwürmer zum Essen: Ganz und in Pulverform, zum Beispiel als Koch- oder Backzutat.
Mehlwürmer zum Essen: Ganz (vorne im Bild) und in Pulverform, zum Beispiel als Koch- oder Backzutat.
Foto: Insektenwirtschaft.de

Cedric Auriol, Mitgründer des Unternehmens, teilte über den Europäischen Insektenverband IPIFF mit: „Agronutris being among the first insect producers that have heavily invested in the development of novel food applications, contributed to the development of scientific evidence demonstrating the safety of insect food products.“ Agronutris hat nun die Möglichkeit, solche Produkte exklusiv für einen Zeitraum von fünf Jahren in der gesamten EU zu vermarkten. Danach können sich auch andere Unternehmen auf die Zulassung beziehen.

Laut der EU-Kommission gibt es derzeit weitere 11 Anträge für Insekten als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat, die einer Sicherheitsbewertung durch die EFSA unterliegen. Eigentlich soll ein Novel-Food-Zulassungsprozess vom Eingehen des Antrags bis zur Entscheidung des Komitees nur 7 Monate in Anspruch nehmen (vgl. ErnährungsUmschau 04/2020, PDF). Beim Mehlwurm dauerte es 5 Mal so lang.

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