Wirtschaft

Schutzdauer abgelaufen: Zulassung von getrockneten Mehlwürmern als Lebensmittel für alle Hersteller nutzbar

Heute, am 22. Juni 2026, ist der Exklusivschutz der ersten Zulassung von Mehlwürmern als Lebensmittel abgelaufen. Ab jetzt können sich auch andere Hersteller darauf berufen.

Am 22. Juni 2026 ist die Frist für den Exklusivschutz der ersten Zulassung von Mehlwürmern als Lebensmittel (in getrocknetem Zustand) abgelaufen. Sie hatte 5 Jahre exklusiv für das Unternehmen gegolten, das diese beantragt hatte.

Mehlwürmer als Lebensmittel: Zulassung von 2021 war 5 Jahre geschützt

Es geht dabei um die Zulassung von getrockneten Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor), besser bekannt als Mehlwürmer, die am 2. Juni 2021 veröffentlicht worden und am 22. Juni 2021 in Kraft getreten war (Durchführungsverordnung (EU) 2021/882 der Kommission vom 1. Juni 2021 zur Genehmigung des Inverkehrbringens getrockneter Larven von Tenebrio molitor als neuartiges Lebensmittel). Den Antrag hatte das französische Unternehmen SAS EAP Group – Micronutris (heute: Agronutris) eingereicht. Es folgte ein langwieriger Zulassungsprozess, der 3 Jahre dauerte. Agronutris durfte sich nach Zulassung 5 Jahre exklusiv darauf berufen.

Solche Exklusivzeiträume werden festgelegt, da die Antragsteller meist umfangreiche Studien und Daten in ihrem Antragsdossier und darüber hinaus übermitteln und neben dem Aufwand finanzieller Ressourcen auch schützenswerte Einblicke in ihre Produktion gewähren.

Mehlwürmer: Zulassung nicht mehr exklusiv

Jetzt können sich auch alle anderen Lebensmittelhersteller auf die Zulassung beziehen und entsprechende Insektenfood-Produkte auf den Markt bringen. Ein Meilenstein für die Insektenwirtschaft in Europa.

Die Zulassung gilt für ganze getrocknete Mehlwürmer ebenso wie getrocknete Mehlwürmer in Pulverform (Insektenmehl bzw. Mehlwurmmehl), zum Beispiel in Backwaren, Frühstückscerealien, Nudeln, Süß- und Knabberwaren. Mehlwürmer als Zutat müssen klar und deutlich gekennzeichnet werden, so steht es auch in der Zulassung. Die Hersteller werben auch deutlich damit, da es sich um eine aktuell sehr kostenintensive Zutat handelt.

Mehlwürmer waren erstes Speiseinsekt mit EU-Zulassung

Mehlwürmer waren mit dieser Zulassung das erste Speiseinsekt, das in der EU eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) erhalten haben. Es folgten mit Wanderheuschrecke, Hausgrille und Buffalowürmern noch drei weitere. Insgesamt gibt es 7 Zulassungen für verschiedene Verarbeitungs- und Darreichungsformen.

Auf dem deutschen Markt haben es Insektenfood-Produkte in den 2020er Jahren weiterhin schwer. Viele der Startups der ersten Stunde haben inzwischen aufgegeben.

Kommentar verfassen