Heute hat die EU-Kommission die entsprechende Verordnung in ihrem Amtsblatt veröffentlicht: Die Hausgrille (Acheta domesticus) erhält gefroren, getrocknet und pulverförmig eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) in der EU. Die Verordnung tritt 20 Tage später in Kraft, also am 3. März 2022. Die Hausgrille, auch Heimchen genannt, ist damit das 3. in der EU zugelassene Speiseinsekt, nach Mehlwürmern und der Europäischen Wanderheuschrecke im letzten Jahr.
Vorausgegangen war im August 2021 eine Stellungnahme der EFSA, die für die Sicherheitsbewertung bei Zulassungsanträgen für Lebensmittel zuständig ist und Hausgrillen als sicher zum Verzehr bewertet hatte.
Lebensmittel mit Grillen auf dem Markt
Durch eine Übergangsregelung durften Lebensmittel mit Insekten, für die 2018 bereits ein Zulassungsantrag eingereicht worden war, bereits in Deutschland verkauft werden. So finden sich auch bereits verschiedene Lebensmittel mit Hausgrillen auf dem deutschen Markt. Darunter:
- Snacks aus ganzen, gewürzten Grillen, z.B. von Catch-Your-Bug oder EntoSus (siehe unten).
- Chips und Cracker mit Grillenmehl, z.B. von der Marke Pinaks.
- Insekten-Nudeln mit Grillenmehl, z.B. von Beneto Foods.
[Wie es auf einer Grillenfarm aussieht, kannst du hier sehen.]
Zulassung gilt fünf Jahre lang nur für den Antragsteller
Gestellt hatte den Zulassungsantrag für gefrorene, getrocknete und pulverisierte Hausgrillen das niederländische Unternehmen Fair Insects B.V., das zum Protix-Konzern gehört. Fair Insects hatte spezielle Daten zur Produktion, Verarbeitung und zur Sicherheit von Hausgrillen zur Verfügung gestellt, ohne die eine Sicherheitsbewertung nicht möglich gewesen wäre. Diese sind für 5 Jahre ab dem In-Kraft-Treten der Durchführungsverordnung am 3. März 2022 geschützt. Ebenso kann sich Fair Insects bzw. Protix nun 5 Jahre allein auf die Zulassung berufen (bis 3. März 2027).